Kosten

Gesetzlich Versicherte:

Wir behandeln Menschen, die gesetzlich versichert sind, unabhängig davon bei welcher Krankenversicherung. In einem ersten Gespräch gebe ich Ihnen die notwendigen Informationen.

Private Krankenversicherungen/Beihilfe:

Eine Psychotherapie durch einen approbierten psychologischen Psychotherapeuten wird in der Regel von jeder privaten Krankenkasse bzw. der Beihilfestelle übernommen. Die Form der Kostenübernahme wird jedoch sehr unterschiedlich gehandhabt. Bitte klären Sie daher mit ihrer Versicherung vor Beginn der Therapie, wie die Rahmenbedingungen für Psychotherapie in Ihrem Tarif festgelegt sind. Das Honorar wird dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) berechnet.

Berufsgenossenschaften (BG):

Bei Berufsunfällen werden i.d.R. die Behandlungskosten von Ihrer Berufsgenossenschaft in voller Höhe übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen BG vor Beginn der Therapie über die entsprechenden Modalitäten.

Selbstzahler:

Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit die Psychotherapie selbst zu zahlen. Die Honorare richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ).